Bei einer kombinierten kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Behandlung wird die Stellung der Zähne durch eine feste Zahnspange korrigiert und die Kieferfehlstellung durch einen chirurgischen Eingriff behandelt. Bei gravierenden Kieferfehlstellungen ist eine kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung notwendig.
Beginnt die kieferorthopädische Therapie bereits im Kindesalter, ist ein anschließender chirurgischer Eingriff nur selten erforderlich. Durch herausnehmbare Zahnspangen wird das Wachstum der Kiefer in der Regel bereits ausreichend beeinflusst. Nur bei sehr ausgeprägten Fehlstellungen, z. B. wenn der Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer extrem zu groß ist (Vorbiss – Mandibuläre Prognathie), kann ein kieferchirurgischer Eingriff unumgänglich sein. Er wird erst im Erwachsenenalter durchgeführt, wenn der Kieferknochen ausgewachsen ist.
Bei Erwachsenen wird fast immer eine kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung durchgeführt, um Kieferfehlstellungen langfristig zu korrigieren. Denn da der Kieferknochen ausgewachsen ist, lässt er sich durch Zahnspangen nicht mehr beeinflussen.
ABLAUF DER BEHANDLUNG
Die kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung bei Erwachsenen dauert in der Regel etwa drei bis vier Jahre. Das Kieferwachstum muss abgeschlossen sein. Bei jüngeren Patienten wird dies gegebenenfalls mit einer Handwurzelaufnahme überprüft.
1. Vorbereitung: feste Zahnspange: Zunächst wird eine feste Zahnspange eingesetzt, mit der die Zahnstellung korrigiert wird. Außerdem wird die Muskulatur auf die neue, korrigierte Kieferstellung vorbereitet. Dazu wird in der Regel eine Aufbissschiene angepasst oder ein Training der Mundmuskulatur bei einem Physiotherapeuten durchgeführt. Liegen Kiefergelenksprobleme vor (z. B. Knacken, Schmerzen, eingeschränkte Mundöffnung), sollten diese vorab behandelt werden.
2. Kieferchirurgischer Eingriff: Der kieferchirurgische Eingriff erfolgt von einem Spezialisten, meist in Vollnarkose. In der Regel ist ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt notwendig. Je nach Diagnose werden einer oder beide Kiefer korrigiert.
Eine Gaumennahterweiterung wird durchgeführt, wenn der Oberkiefer zu schmal ist. Dazu wird der Oberkiefer in der Mitte und seitlich vorsichtig geteilt und eine Erweiterungsapparatur eingesetzt. Sie muss von dem Patienten regelmäßig weiter gestellt werden und bewegt die beiden Kieferhälften im Oberkiefer nach und nach auseinander. Die entstehende kleine Lücke im Oberkiefer füllt der Körper selbstständig mit neuer Knochensubstanz auf.
Die Apparatur verbleibt in der Regel etwa sechs Monate im Kiefer. In dieser Zeit erhalten die Zähne im Oberkiefer kontinuierlich mehr Platz. Das ist daran zu erkennen, dass sich eine Lücke zwischen den Schneidezähnen bildet, die anschließend kieferorthopädisch geschlossen wird.
Erkrankungen der Kiefergelenke können primär als Entzündungen auftreten, wie z.B. eine Arthritis. Sekundär entstehen Kiefergelenkerkrankungen durch Funktionsstörungen im Kausystem. Fehlfunktionen im Kausystem können Auslöser unterschiedlicher Schmerzen und Beschwerden an Kopf und Kiefergelenk aber auch Nacken, Schulter und Rücken sein. Man spricht von craniomandibulären Dysfunktionen-CMD.
Die paarigen Kiefergelenke, bestehend aus Unterkieferköpfchen, Knorpelscheibe und Gelenkgrube im Oberkiefer, sind ständig in Aktion: Kauen, abbeißen, lachen, gähnen. Ein eng vernetztes System aus Muskeln, Sehnen, Nerven sowie den beiden Kiefergelenkscheiben ermöglichen dabei komplexe dreidimensionale Bewegungsabläufe.
Im gesunden Kauapparat arbeiten die Zähne von Ober- und Unterkiefer, die Kaumuskulatur und die beiden Kiefergelenke harmonisch zusammen. Die Zähne greifen zahnradartig ineinander, jeder Zahn findet einen passenden Gegenspieler, die Zahnkontakte – man spricht von der Okklusion – sind gleichmäßig. Gleichzeitig sind die Muskeln entspannt und die Kiefergelenke befinden sich symmetrisch zueinander in physiologischer Position: Der Biss stimmt.
Ist die Harmonie im Kausystem jedoch gestört, stimmt der Biss also nicht mehr, kommt es zu Schmerzen und Beschwerden, die oft eine Kiefergelenkbehandlung erforderlich machen.
Die Ursachen für den „falschen Biss“ sind vielfältig: Zahnfehlstellungen, wie z.B. ein Kreuzbiss, Zahnlücken, Abnutzung der Zähne durch Bruxismus/Zähneknirschen aber auch schlechter Zahnersatz, nicht passende Zahnfüllungen oder unzureichende kieferorthopädische Maßnahmen können zu einer Fehlbelastung mit Kompression der Kiefergelenke und Verspannungen der Kau-, Gesichts- und Kopfmuskulatur führen.
Beim nächtlichen Pressen und Knirschen der Zähne wirken enorme unbewusste Kaukräfte auf die Kiefergelenke und können diese direkt schädigen. Auch emotionaler Stress kann Muskelverspannungen im Kauapparat auslösen und damit die Kiefergelenke belasten. Genetische Faktoren spielen eine eher untergeordnete Rolle im Krankheitsgeschehen.
Kieferzysten sind meist runde Hohlräume im Kiefer, die einen flüssigen, breiigen oder gasförmigen Inhalt haben. Kieferzysten wachsen sehr langsam und meist sind sie lange Zeit beschwerdelos. Deshalb wissen viele Patienten nicht, dass sie davon betroffen sind. Häufig werden Zysten nur zufällig beim Röntgen in der Zahnarztpraxis entdeckt, wenn eine zahnärztliche Behandlung ansteht. Beschwerden wie ein Druckgefühl oder dumpfe Schmerzen stellen sich erst ein, wenn die Zysten sich vergrößern und damit auf Nerven drücken oder den Kiefer belasten, indem sie gesundes Gewebe verdrängen.
Grundsätzlich gehören Zysten zu den häufigsten pathologischen Prozessen in der Mund-, Gesichts- und Kieferregion, wobei der Oberkiefer häufiger von radikulären Zysten an der Zahnwurzel betroffen ist als der Unterkiefer. Entwicklungsbedingte Zysten betreffen dahingegen häufiger den Unterkiefer. Außerdem bilden Zysten sich bei Männern in jungen Jahren bis zum mittleren Lebensalter häufiger als bei Frauen.
Sofern unklare Schmerzen wie Druckgefühle oder dumpfe Schmerzen bei einem Patienten vorhanden sind, sucht der Zahnarzt oder die Zahnärztin natürlich gezielt nach der Schmerzursache und macht dreidimensionale Röntgenaufnahmen des Kiefers und des Gebisses. Ansonsten werden Zysten beim Röntgen in der Zahnarztpraxis oft nur zufällig auf dem Röntgenbild entdeckt.
Da Zysten permanent ihr Volumen vergrößern und sich ausbreiten, können benachbarte Bereiche in Mitleidenschaft gezogen werden – bis hin zum Kieferknochenabbau. Deshalb ist es ratsam, die Zyste entfernen zu lassen, sobald deren Vorhandensein bekannt ist.
Dafür öffnet der Oralchirurg oder die Oralchirurgin die Schleimhaut und den Knochen und entnimmt die Zyste vollständig. Dabei wird versucht, das umliegende Gewebe und die benachbarten Zähne zu schonen. Manchmal jedoch muss z. B. bei einer Zahnwurzelzyste die Wurzelspitze gekappt werden, was auch als Laserbehandlung erfolgen kann und damit als sehr sanfte Operationsmethode gilt.
Der mundchirurgische Eingriff kann unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Auf Wunsch des Patienten oder bei Angstpatienten ist auch eine Vollnarkose in der oralchirurgischen Facharztpraxis oder in einer Dentalklinik möglich.
Die Prognose zur gänzlichen Heilung nach der vollständigen Entfernung der Zyste an einem Zahn oder dem Kiefer ist gut, so dass mit keinem erneuten Auftreten der Zyste an der operierten Stelle zu rechnen ist.
Durchgebrochene und korrekt in die Zahnreihe eingegliederte Weisheitszähne müssen normalerweise nicht entfernt werden. Dieser Fall ist jedoch die Ausnahme. Ein Weisheitszahn ist in vielen Fällen ein im Kiefer eingebetteter Zahn, dessen Durchbruch wegen eingeschränkter Platzverhältnisse nicht möglich ist.
Durch die teilweise oder vollständige Verlagerung kann es zur Zystenbildung oder sogar zu Abszessen kommen. Auch eine Verletzung benachbarter Zähne, Nerven oder Weichgewebe ist möglich. In diesem Fall ist die einzig richtige Entscheidung: Die Weisheitszähne müssen entfernt werden! Das ist auch der Fall, wenn die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich sein soll.